Information zur Abrechnung von Rettungsdiensteinsätzen der Berliner Feuerwehr für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die seit circa 20 Jahren bestehende Vereinbarung zur direkten Abrechnung von Rettungsdiensteinsätzen mit Ablauf des 30. Juni 2012 gekündigt. Das bedeutet, dass es der Berliner Feuerwehr ab dem 1. Juli 2012 nicht mehr möglich ist, die Gebühren für einen Rettungsdiensteinsatz der Berliner Feuerwehr wie bisher unmittelbar mit der jeweils zuständigen gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen.
Aus diesem Grunde erhalten die Patienten bzw. Gebührenschuldner ab dem 1. Juli 2012 den Gebührenbescheid unmittelbar mit der Bitte, die entsprechende Gebühr auf eines der genannten Konten unter Angabe des Buchungszeichens 0565/11152, der ID-Kenn.-Nr. und dem Namen des Leistungsnehmers einzuzahlen.
Es besteht die Möglichkeit, die Erstattung bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen. Damit dafür genügend Zeit zur Verfügung steht, räumt die Berliner Feuerwehr – anders als im Gebührenbescheid vorgesehen – sechs Wochen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung für den Ausgleich ein.