Die neue Alarmierungs- und Ausrückeordung der Berliner Feuerwehr
Zu rund 1000 Einsätzen muss die Berliner Feuerwehr täglich ausrücken. Keiner gleicht dem anderen, jeder Einsatz ist eine Herausforderung. Wenn Menschen in dieser Stadt in Not sind und Hilfe benötigen, ist es unser Ziel, schnellst möglich die geeigneten Einsatzmittel an den Schadensort zu entsenden. Die Voraussetzung hierfür ist die Alarmierungs- und Ausrückeordnung (AAO). Diese legt die Art und Anzahl der erforderlichen Einsatzfahrzeuge aufgrund einer strukturierten Notrufabfrage in der Leitstelle fest.
Im Laufe der letzten Jahre haben sich die Anforderungen an die Beschickung von Einsätzen geändert, so dass es an der Zeit war, sich dieser Veränderung anzupassen. Seit Ende Oktober 2012 werden alle Einsätze nach einer neuen AAO beschickt, die sich durch ein nachvollziehbares modulares Konzept dem entsprechenden Ereignis anpasst.
Es wird bei der Alarmierung in drei neue Kategorien unterschieden; die Notfallrettung (NOTF), den Brandeinsatz (BRAND) und die Technische Hilfeleistung (TH). Jede Kategorie ist in bestimmte Stufen unterteilt, die sich nach Umfang der Notfallsituation richten. So wird bei Einsätzen der Notfallrettung nach Anzahl der Patienten unterschieden, bei Bränden und Technischen Hilfeleistungen nach Anzahl der eingesetzten Staffeln.
In der Abhängigkeit der Schadenlage beziehungsweise bei objektbezogenen Besonderheiten werden zusätzliche Einsatzmittel wie beispielsweise ein Notarzt oder ein Einsatzleiter alarmiert. Auch hier sind diverse Kombinationen möglich.
Weiterhin werden nun auch die Grundsätze aus der Feuerwehrdienstvorschrift 100 „Führung und Leitung im Einsatz“ berücksichtigt, wobei zukünftig an allen Einsatzstellen eine entsprechende Führungsstruktur sicherzustellen ist.