Kooperationsvertrag erleichtert zukünftig die Arbeit im Ehrenamt

Die Unterstützung der Berliner Feuerwehr durch verschiedene Vereine, insbesondere durch den Landesfeuerwehrverband und die Fördervereine der Freiwilligen Feuerwehren, hat eine lange Tradition. Bisher mussten jedoch im Sinne der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sämtliche Spenden von z. B. Vereinen und auch zweckgebundene Spenden Dritter von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnS) genehmigt werden. Ein Freibetrag wurde der Berliner Feuerwehr bisher nicht eingeräumt, so dass die Vorgehensweise unabhängig der Spendensumme anzuwenden ist. Bei Zuwendungen führte dies gerade für die zahlreichen Fördervereine der Freiwilligen Feuerwehren in Berlin zu einem hohen verwaltungstechnischen Aufwand.

Für die Berliner Feuerwehr gelten als Teil der Berliner Verwaltung die Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Sponsoring und Werbung des Landes Berlin (VV Sponsoring).

Die Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Sponsoring wurde von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erlassen, um Dienstkräften einen verlässlichen Handlungsrahmen zu geben und Rechtssicherheit zu schaffen. Sie regeln die Unterstützung der Verwaltung durch Dritte mittels Geld-, Sach- oder Dienstleistungen und greifen zudem für die Zusammenarbeit mit Fördervereinen der Freiwilligen Feuerwehren.

Um hierbei eine Rechtssicherheit zu schaffen und den Bürokratieabbau weiter voranzutreiben, wurde in intensiver Zusammenarbeit eine neue Kooperationsvereinbarung erarbeitet. Neben zahlreichen Mitwirkenden wie dem Zentralen Service Recht und dem Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren, waren vor allem das Referat Freiwillige Feuerwehren im Einsatzbetrieb, der Landesbeauftragte der Freiwilligen Feuerwehren und die Interne Revision der Berliner Feuerwehr treibende Akteure und brachten die zielführenden Ideen auf dem Weg.

Iris Spranger, Senatorin für Inneres und Sport: „Unsere Freiwilligen Feuerwehren und ihre Fördervereine sind unverzichtbar für unsere Stadt. Ihr täglicher Einsatz ist unbezahlbar und verdient unsere volle Unterstützung. Die neue Kooperationsvereinbarung ist ein längst überfälliger Schritt, um ihnen den Rücken freizuhalten. Es darf nicht sein, dass ehrenamtliches Engagement durch bürokratische Hürdenläufe ausgebremst wird. Die neue Regelung stellt sicher, dass sich alle auf das Wesentliche konzentrieren können: den Schutz und die Sicherheit der Menschen in Berlin.“

„Die Berliner Feuerwehr wäre ohne ihr engagiertes Ehrenamt kaum vorstellbar. Im Bereich der Brandbekämpfung, der Technischen Hilfeleistung und der Notfallrettung leisten die Kameradinnen und Kameraden aus ihrer Freizeit heraus einen unglaublich wertvollen Teil zum Schutze und der Sicherheit der Bevölkerung. Ein Großteil der Freiwilligen Feuerwehren betreiben einen eigenen Förderverein, der vor allem in der Nachwuchsgewinnung und Präventionsarbeit begründet liegt. Es war hier längst überfällig die bürokratischen Prozesse abzubauen und zu optimieren, sodass der Fokus auf das Wesentliche gelegt werden kann. Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarungen haben wir heute einen maßgeblichen Teil dazu beigetragen und den Weg für ein zukünftiges Hand in Hand arbeiten geebnet.“, so Landesbranddirektor Dr. Karsten Homrighausen.

Kernpunkte der neuen Vereinbarung

Die nun vorliegende Kooperationsvereinbarung ist unbefristet, aber jederzeit kündbar und setzt die Gemeinnützigkeit der Vereine voraus. Ein zentraler Punkt ist die Entlastung der Verwaltung bei gleichzeitiger Sicherstellung eines rechtskonformen Handelns für Vereine und Freiwillige Feuerwehren.

  1. Rechtssicherheit: Sowohl die Berliner Feuerwehr als auch die unterstützenden Vereine agieren künftig auf einer soliden rechtlichen Basis.
  2. Verwaltungsvereinfachung: Der bürokratische Aufwand für Spenden und Unterstützungsleistungen wird erheblich reduziert.
  3. Freibetragsregelung: Mit Abschluss der Kooperationsvereinbarung wird ein Freibetrag bis zu 3.000 € pro Einzelfall vereinbart, für den die Zustimmung der AGK als erteilt gilt.
  4. Anerkennung des Ehrenamts: Die Vereinbarung würdigt das Engagement sowohl der Freiwilligen Feuerwehren als auch der Fördervereine.

Die ersten zwei Kooperationsvereinbarungen wurden am 19.07.2024 öffentlichkeitswirksam durch die Vorsitzenden der Fördervereine der Freiwilligen Feuerwehren Heinersdorf und Hellersdorf sowie Landesbranddirektor Herrn Dr. Karsten Homrighausen im Beisein der Senatorin für Inneres und Sport, Frau Iris Spranger, unterzeichnet. Die Vereinbarungen markieren einen wichtigen Schritt in der Modernisierung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen und unterstützenden Vereinen. Die öffentliche Unterzeichnung soll das ehrenamtliche Engagement wertschätzen und auf die verdienstvollen Leistungen aufmerksam machen.

Fotos

  • Landesbranddirektor mit Vertretern der FF Heinersdorf und Hellersdorf

    Landesbranddirektor mit Vertretern der FF Heinersdorf und Hellersdorf

  • Landesbranddirektor Dr. Homrighausen unterzeichnet die Kooperationsverträge

    Landesbranddirektor Dr. Homrighausen unterzeichnet die Kooperationsverträge

  • Herr Teuscher von der FF Heinersdorf und Herr Meißner von der FF Hellersdorf unterzeichnen die Kooperationsverträge

    Herr Teuscher von der FF Heinersdorf und Herr Meißner von der FF Hellersdorf unterzeichnen die Kooperationsverträge

  • Mathias Grabner, Landesbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehren

    Mathias Grabner, Landesbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehren