Die Bauordnung des Landes Berlin soll im kommenden Jahr novelliert werden. Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Michael Müller ließ gestern verlauten, dass er damit auch die Einführung einer gesetzlichen Rauchmelderpflicht plant. Die Entscheidung sei gefallen, man sei allerdings noch ganz am Anfang der Diskussion über die Ausgestaltung der Gesetzesänderung, hieß es aus der zuständigen Senatsverwaltung.
Die Berliner Feuerwehr wirbt seit Mitte der 90’er Jahre um die Installation der Warngeräte. Schließlich sterben in Deutschland bei mehr als 200.000 Brandeinsätzen jährlich über 600 Menschen. Die Mehrheit kommt dabei durch das Einatmen von Brandrauch ums Leben. In Berlin mussten im vergangenen Jahr 28 Brandtote verzeichnet werden, in diesem Jahr sind es bereits zwölf Menschen, die durch Wohnungsbrände ums Leben gekommen sind.
Vor allem nachts können beispielsweise Defekte an technischen Geräten zu Wohnungsbränden führen, die viel zu spät bemerkt werden. Während sich Brandrauch mit hoher Geschwindigkeit in Räumen, Wohnungen und Treppenhäusern ausbreitet, schlafen die Bewohner oft noch und werden vom Feuer überrascht. Da im Schlaf der Geruchssinn abgeschaltet ist, bemerken die Menschen den Brandrauch nicht. In solchen Fällen kommen die Rauchmelder zum Einsatz: Sie erkennen den Brandrauch rechtzeitig und warnen Menschen auch im Schlaf vor den bevorstehenden Gefahren.
Für wenig Geld kann mit der Installation von Rauchwarnmeldern ein unbezahlbarer Sicherheitszugewinn geschaffen werden.
Gerade mit dem heutigen Tag des Rauchmelders empfehlen wir erneut, auch ohne gesetzliche Pflicht, Rauchmelder zu installieren. Wichtig ist, dass die Rauchmelder so angebracht werden, dass sie möglichst früh alarmieren können. Dafür hängen sie am besten an der Decke in der Mitte des Raumes. Für den Mindestschutz sollte pro Etage ein Rauchmelder im Flur, Kinder- und Schlafzimmer vorhanden sein. Optimalen Schutz bieten Warngeräte in allen Wohnräumen, auf dem Dachboden und in den Kellerräumen. Für Küche und Bad sind Sondermelder erforderlich, da durch entstehenden Wasserdampf eine hohe Fehlalarmquote zu erwarten ist.
Beim Kauf sollte auf eine geprüfte Qualität des Produkts geachtet werden. Zigarettenrauch beispielsweise löst bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird.
Auch für hörgeschädigte Menschen wurden spezielle Rauchmelder entwickelt. Dabei wird der Alarmton per Funk an eine Blitzleuchte und ein Vibrationsei weitergeleitet. Das Ei, welches im Kopfkissen untergebracht ist, weckt den Schlafenden im Ernstfall sehr zuverlässig.
Wichtig ist es dann nicht nur, einen Rauchmelder installiert zu haben, sondern auch das richtige Verhalten im Brandfall im Kopf zu haben.