Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin und die Berliner Feuerwehr haben sich darauf verständigt, dass ab dem 1. September 2022 Anrufende mit dem Hauptbeschwerdebild des Bauchschmerzes, die nach Einschätzung der Leitstelle der Berliner Feuerwehr nach erfolgter standardisierter Notrufabfrage keine Merkmale eines lebensbedrohlichen Notfalles aufweisen, an die Leitstelle des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes der KV Berlin weitergegeben werden. Dies können zum Beispiel Schmerzen bei Magen-Darm-Infekten, Gastritis oder funktionelle Beschwerden sein. Seitens beider Organisationen wird das Abgabevolumen von der Berliner Feuerwehr an die KV Berlin auf mindestens 20 Anrufende pro Tag geschätzt.
Die Voraussetzungen dafür wurden in enger Zusammenarbeit beider Organisationen in den letzten zwei Jahren geschaffen. Auf Grundlage der Einführung der „Strukturierten medizinischen Ersteinschätzung“ (SmED) Anfang 2020 seitens der KV-Leitstelle und der digitalen Einsatzdokumentation im Rettungsdienst seitens der Berliner Feuerwehr konnten die Prozesse kontinuierlich verbessert werden.
Gestern Abend trafen sich Innensenatorin Iris Spranger, Landesbranddirektor Dr. Karsten Homrighausen, der Ärztliche Leiter Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr Dr. Stefan Poloczek mit Vorstandsmitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin. Bei dem gemeinsamen Treffen wurde von allen Seiten die gute Zusammenarbeit betont. Die bisherige Kooperation soll ausgebaut werden.
Künftig ergeben sich 128 Abgabeindikationen der Notfallrettung an die KV.
Die neue Abgabeindikation wird von einem Qualitätszirkel, bestehend aus Mitarbeitenden der Berliner Feuerwehr und der KV Berlin und der AG Notärzte, begleitet. Es wird Schulungen geben, und die Anpassungen werden regelmäßig evaluiert, um notwendigen Nachsteuerungsbedarf identifizieren zu können. Die Patientensicherheit steht dabei im Mittelpunkt. Sollte die KV-Leitstelle feststellen, dass Personen, die ursprünglich die 112 angerufen haben, doch eine Notfallversorgung durch den Rettungsdienst benötigen, gibt es, so wie bisher auch, eine unverzügliche Rückkoppelung zur Leitstelle der Berliner Feuerwehr.
„Bei den Bauchschmerzen handelt es sich um ein schwieriges Krankheitsbild. Umso wichtiger ist es, dass beide Leitstellensysteme genau aufeinander abgestimmt sind“, so Stefan Poloczek, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr. Hier werde man sich an den umfangreichen Erfahrungen der bisher regelmäßig durchgeführten Abstimmungen orientieren. Ziel ist es, die bedarfsgerechte Inanspruchnahme der Notfallversorgung des Rettungsdienstes und die Angebote des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes weiter zu optimieren.
„Die Patientinnen und Patienten, die bei der 112 anrufen, mit ihrem Beschwerdebild aber in die ambulante Versorgung gehören, durchlaufen in der Leitstelle unseres Ärztlichen Bereitschaftsdienstes ein medizinisches Ersteinschätzungsverfahren. Danach wird ihnen die passende Versorgung angeboten“, so Burkhard Ruppert, Vorstandsvorsitzender der KV Berlin. Die Patientinnen und Patienten können mit einem Beratungsarzt in der Leitstelle sprechen, sie können in einer der elf KV-Notdienstpraxen vorstellig werden oder Sie können warten, bis Praxen öffnen. Bei immobilen Patientinnen und Patienten und entsprechender medizinischer Indikation kommt der fahrende Hausbesuchsdienst nach Hause.
„An dieser Stelle möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass nicht jeder, der bei der 116117 anruft bzw. uns über die Feuerwehr weitergeleitet wird, von unserem fahrenden Hausbesuchsdienst zu Hause angefahren wird“, so Ruppert. Beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst handelt es sich nicht wie bei der Berliner Feuerwehr um eine Notfallversorgung, sondern um ein Versorgungsangebot für Menschen mit entsprechender medizinischer Indikation außerhalb der Sprechzeiten der Praxen. „Die Zahl der Abgaben der Berliner Feuerwehr an die KV Berlin ist in der Vergangenheit immer weiter gestiegen. Nach aktueller Einschätzung kann der Ärztliche Bereitschaftsdienst dieses Mehraufkommen bearbeiten. Aufgrund der strukturierten medizinischen Ersteinschätzung erwarten wir keine Ausweitung des fahrenden Hausbesuchsdienstes. Ein Hausbesuch erfolgt dann, wenn er medizinisch notwendig ist.“