Wie wird aktiviert?
Wird im Rahmen der Notrufabfrage der Leitstelle der Berliner Feuerwehr ein potentieller Kreislaufstillstand erkannt, dann werden die Einsatzdaten automatisiert in das KATRETTER-System übertragen.
Das KATRETTER-System führt dann eine Standortabfrage der registrierten Ersthelfenden durch und aktiviert die drei zum Einsatzort nächstgelegenen Ersthelfenden über ihr Smartphone.
Bei Aktivierung ertönt ein lauter Alarmton. Der Ersthelfende hat dann 30 Sekunden Zeit die Aktivierung anzunehmen.
Eine Aktivierung sollte nur dann in der App angenommen werden, wenn die:der Ersthelfende auch beabsichtigt sich zum Einsatz zu begeben. Erhält die App keine Rückmeldung wird der Einsatz an das System zurückgespielt und an die:den nächsten Ersthelfende:n weitervergeben.
Wenn der Einsatz angenommen wurde, werden in der App weiterführende Daten zum Einsatzort angezeigt und es kann direkt eine Navigation gestartet werden.
Aus Datenschutzgründen ist es nicht möglich, Ersthelfenden bereits vor Einsatzannahme Informationen zum Einsatz oder Einsatzort zur Verfügung zu stellen.
Ein Video zum Einsatzablauf findet sich hier.
Zu welcher Art von Einsätzen wird aktiviert?
Die KATRETTER-App aktiviert Ersthelfende zu Reanimationsalarmen, also zu gemeldeten Herz-Kreislauf-Stillständen bei sowohl Erwachsenen als auch Kindern. Ausnahme hierbei sind Einsätze, die Säuglinge unter dem Alter von 4 Wochen betreffen, Einsätze mit z.B. traumatischer Ursache des Kreislaufstillstands sowie Einsätze mit potenzieller Gefahr für Ersthelfende. Da nicht immer alle Informationen am Notruf vorliegen, können wir leider nicht ausschließen, dass in seltenen Fällen dennoch eine Aktivierung zu ebendiesen Einsätzen erfolgt. Hier erfolgt im Nachgang eine Nachbetreuung durch das KATRETTER-Team.
Was kann ich tun, wenn mein Smartphone bei Stummschaltung keinen Alarmton von sich gibt?
Bei vielen Smartphones gibt es die Funktion „kritische Hinweise erlauben“, sodass trotz Stummschaltung eine laute Aktivierung erfolgt. Durch die unterschiedlichen verfügbaren Betriebssysteme kann diese Funktion jedoch teils eine andere Bezeichnung haben oder nicht implementiert sein, bitte informieren Sie sich zu den Funktionen Ihres individuellen Betriebssystems
Bei weiteren technischen Problemen haben Sie die Möglichkeit, sich an support@katretter.de zu wenden oder auch direkt über die App Feedback abzugeben.
Wie häufig wird aktiviert?
Durchschnittlich wird im Land Berlin zirka 20 mal am Tag zum Stichwort Reanimation alarmiert. Dadurch, dass die Alarmierung von Ersthelfenden nur in einem bestimmten Umkreis stattfindet (Innenstadt 500 Meter, Stadtrand 1000 Meter) ist für einzelne Ersthelfende nur von einer begrenzten Anzahl von Aktivierungen auszugehen. Zudem werden Ersthelfende im Anschluss an eine angenommene Aktivierung für folgende Aktivierungen für einen Zeitraum von einigen Stunden gesperrt, damit bei zufälliger Häufung von Alarmierungen die individuelle Belastung an einem Tag nicht zu hoch wird.
Hat meine angegebene Qualifikation einen Einfluss auf die Aktivierung?
Nein! Die Aktivierung erfolgt unabhängig von der Qualifikation der Ersthelfenden, die Erfassung dient nur statistischen Zwecken.
Werde ich ständig geortet?
Im Ruhebetrieb erfolgt eine Grobortung der Teilnehmenden, dabei wird die Position künstlich um bis zu 500 Meter verfälscht.
Wenn eine Aktivierung zu einem vermuteten Kreislaufstillstand an das KATRETTER-System übergeben wird, erfolgt im weiteren Umfeld des Einsatzortes eine Feinortung der vorhandenen Teilnehmenden, damit eine zielgerichtete Aktivierung erfolgen kann. Dabei werden sämtliche Daten streng vertraulich behandelt, die Datenübertragungen erfolgen verschlüsselt nach aktuellem Stand der Technik.
Durch kleinere Ungenauigkeiten in der Ortung und aufgrund der Tatsache, dass initial nur die drei nächsten Ersthelfenden aktiviert werden, kann es auch vorkommen, dass Personen in der direkten Umgebung aktiviert werden, während man selbst keine Aktivierung erhält.
Warum erhalte ich manchmal Einsätze, die zu weit von meinem aktuellen Standort entfernt sind?
Durch schnelle Ortswechsel, zum Beispiel per Auto oder Bahn kann es selten zu Fehlortungen bzw. Aktivierungen anhand des letzten Standortes kommen, sodass der Einsatzort nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, den Einsatz abzubrechen und dies entsprechend in der App zu dokumentieren.
Die angegebene Entfernung entspricht der Luftlinie und nicht der Fahrstrecke. Sollte durch Hindernisse wie Bahnschienen oder Gewässer auf der Strecke der Einsatzort nicht in angemessener Zeit erreicht werden können kann auch in diesem Fall der Einsatz unkompliziert wieder abgebrochen werden.
Muss ich eine Aktivierung annehmen?
Nein! Sowohl die Registrierung als auch die Teilnahme an Einsätzen erfolgt komplett auf freiwilliger Basis. Wenn zum Zeitpunkt der Aktivierung keine Zeit oder Möglichkeit besteht sich zum Einsatzort zu begeben, kann diese ignoriert werden.
Es ist durch verschiedene Maßnahmen bewusst sichergestellt, dass das "nicht-Annehmen" einer Aktivierung im Nachgang durch die Berliner Feuerwehr nicht nachvollzogen werden kann.
Wann darf ich eine Aktivierung nicht annehmen?
Das KATRETTER-System beruht auf einer komplett freiwilligen Teilnahme. Aus einer Aktivierung ergibt sich keine Verpflichtung, sich zum Einsatzort zu begeben. Vielmehr gibt es auch Situationen, in denen eine Abwägung erfolgen muss, ob eine Aktivierung angenommen werden sollte. Insbesondere in folgenden Situationen sollten keine Aktivierungen übernommen werden:
- Wenn dadurch die Beaufsichtigung von Kindern oder betreuungsbedürftigen Personen vernachlässigt würde
- Wenn dienstliche Pflichten vorliegen (z.B. Feuerwehrangehörige oder Polizist:innen im Einsatzdienst) muss im Falle einer Aktivierung stattdessen umgehend Kontakt mit der:dem zuständigen Dienstvorgesetzen aufgenommen werden, ob ein Einsatz im Rahmen des Einsatzdienstes sinnvoll und möglich ist.
- Wenn es der Gesundheitszustand der:des Ersthelfenden nicht zulässt. Dies gilt auch für Personen, die sich aufgrund der Covid-19-Pandemie in Quarantäne befinden.
- Wenn eine Beeinträchtigung durch Rauschmittel (z.B. durch Alkoholkonsum) vorliegt
- Wenn dadurch andere wichtige Pflichten vernachlässigt würden.
Stand 18.09.2024