Warnmelder

Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder warnen mit einem lauten Signalton, wenn sich in Räumen Rauch ausbreitet.

Für Wohnungen in Berlin ist der Einbau von Rauchwarnmeldern gesetzlich vorgeschrieben. Die Geräte müssen in folgenden Räumen vorhanden sein:

  • Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen
  • Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist Sache der Eigentümerin oder des Eigentümers. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft kann unter Umständen zur Miete Wohnenden oder Nutzungsberechtigten obliegen.

Einzelheiten finden Sie unter § 48 Abs. 4 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln).
Informationen über Funktion und Anwendung von Rauchwarnmeldern finden Sie auf der Website der Initiative Rauchmelder retten Leben.

Kohlenmonoxid-Melder

Kohlenmonoxid-Melder warnen mit einem lauten Signalton, wenn sich in Räumen das giftige Gas Kohlenstoffmonoxid (CO) ausbreitet. Erhöhte CO-Konzentration kann viele Ursachen haben. Beispielsweise defekte oder unsachgemäß betriebene Geräte wie Öfen, Kamine, Gasthermen, Durchlauferhitzer, Wasserpfeifen oder Heizpilze. Ein Risiko besteht auch bei einem Brand in benachbarten Räumen, weil das CO Wände, Decken oder Böden durchdringen kann.

Für Menschen ist CO nicht wahrnehmbar. Abhängig von der Konzentration kann es innerhalb weniger Minuten zu lebensbedrohlichen Zuständen führen.

Der Einbau von CO-Meldern ist nicht gesetzlich geregelt. Ausführliche Informationen zu CO-Meldern finden Sie auf der Website der Initiative zur Prävention von Kohlenmonoxid-Vergiftungen.