Lager- und Osterfeuer
Fragen und Antworten
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Was ist erlaubt, welche Einschränkungen gibt es?
- Lagerfeuer auf privatem Grund unterliegen keiner umweltrechtlichen Genehmigungspflicht. Sie sind grundsätzlich nicht verboten.
- Zu beachten sind forstrechtliche Bestimmungen und privatrechtliche Vorgaben (z.B. Hausordnung, Kleingartenordnung usw.).
- Menschen auf benachbarten Grundstücken dürfen nicht vom Rauch des Feuers belästigt werden.
- Bei Inversionswetterlagen (SMOG) sind Lagerfeuer nicht erlaubt.
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Was darf verbrannt werden?
- Für Lagerfeuer darf nur trockenes Ast-, Spalt- oder Schnittholz verwendet werden.
- Das Holz darf keine Schutzanstriche oder Imprägnierungen aufweisen.
- Laub, Abfälle und umweltschädliches Material dürfen nicht verbrannt werden.
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Wer ist für den Brandschutz verantwortlich, was ist dabei zu beachten?
- Eine erwachsene Aufsichtsperson muss ständig anwesend sein.
- Wer ein Lagerfeuer entzündet oder betreibt, ist für die Folgen eines daraus entstehenden Brandschadens verantwortlich.
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Wie ist der Brandschutz sicherzustellen?
- Vom Lagerfeuer darf keine unmittelbare Brandgefahr für die Umgebung ausgehen.
- Die Feuerstätte ist gegebenenfalls mit nichtbrennbaren Materialien gegen die Gefahr einer unkontrollierten Ausbreitung einzufassen.
- Mindestens 50 m Abstand zu Gebäuden aus brennbaren Baustoffen (z.B. Holzhäuser) oder mit weicher Bedachung (Schilf- und Reetdächer)
- Für den Fall einer Brandausbreitung sind im Bereich des Lagerfeuers ausreichende und geeignete Löschmittel bzw. Löschgeräte bereitzuhalten (z. B. Eimer mit Wasser, angeschlossene Garten-Wasserschläuche oder geeignete Feuerlöscher).
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Wann muss ein Lagerfeuer gelöscht werden?
- Wenn Gebäude oder Gebäudeteile gefährdet sind
- Wenn Menschen in der Nachbarschaft durch Rauch belästigt werden
- Die Feuerwehr löscht ein Lagerfeuer ggf. auf Anweisung der Polizei, wenn die beaufsichtigende Person nicht in der Lage ist das Feuer selbst zu löschen.