Berliner Feuerwehr
Schadenersatz geltend machen
Wenn Ihr Eigentum bei einem Feuerwehreinsatz beschädigt wurde, können Sie Schadenersatz geltend machen. Die Bearbeitung erfolgt abhängig von der Schadenhöhe an unterschiedlichen Stellen. Bitte beachten Sie folgende Informationen:
Schäden bis 200 Euro
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Wer ist zuständig?
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Auf welchem Weg erfolgt die Schadenmeldung?
Bitte nutzen sie einen der folgenden Wege:
Postanschrift:
Berliner Feuerwehr
ZS R B
10150 BerlinE-Mail: schadenmitteilung@berliner-feuerwehr.de
Fax: +49 (0)30 387 30 7272
Tel.: +49 (0)30 387 30 7250 (Anrufbeantworter) -
Welche Daten werden benötigt?
Bei Kfz-Schäden:
- Datum der Beschädigung
- Kennzeichen des beschädigten Fahrzeugs
- Kennzeichen des Fahrzeugs der Berliner Feuerwehr, das den Schaden verursacht hat
Bei sonstigen Sachschäden:
- Das Datum des Einsatzes
- Die Einsatznummer
Schäden ab 200 Euro
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Wer ist zuständig?
Senatsverwaltung für Finanzen
ZS A 2
Klosterstraße 59
10179 Berlin -
Auf welchem Weg erfolgt die Schadenmeldung?
Schäden an Kraftfahrzeugen
Sonstige Sachschäden